Vernetzung

Um einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Tagespflegepersonen sicher zu stellen, treffen wir diese je nach Möglichkeit regelmäßig. Bei diesen Treffen können die Tageskinder in geeigneten Räumlichkeiten Bewegungsangebote nutzen und andere Tageskinder kennen lernen. Zudem werden wir die vom „Das FamS“ angebotenen Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen nutzen. Wenn erforderlich, werden wir die heilpädagogischen Fachberatungen nutzen, die vom „Das FamS“ angeboten wird, falls ein Tageskind besonderer Förderung bedarf. Mindestens einmal im Jahr werden wir an einem vom Haus der Familie angebotenen Fortbildungs-Kurs teilnehmen und uns außerdem in der ZeT (Zeitschrift für Tagesmütter und -väter) und anderer Fachliteratur zu Themen wie Erziehung, Gesundheit, Ernährung und Recht in der Kinder­tagespflege informieren. Sollten wir aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen ihre Kinder einmal nicht betreuen können, steht für diese Zeit eine Springerkraft zur Verfügung. Ersatzweise können auch Tagespflegepersonen aus unserem Kooperationsnetzwerk die Betreuung ihres Kindes übernehmen, Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Ihr Kind diese Person bereits kennt und eine Beziehung aufgebaut hat und natürlich, dass Sie mit der Ersatzbetreuung einverstanden sind. Zuletzt wäre noch zu sagen, dass wir als Tagespflegepersonen nach §8a SGB VIII verpflichtet sind eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu melden, sollte uns eine solche auffallen. Wir hoffe natürlich, dass es hierzu nie kommen wird.