An dieser Stelle noch ein paar Worte zu dem unschönen Thema der Kindeswohlgefährdung. Ich hoffe die nachfolgenden Schritte werden nie nötig sein, aber als Tagespflegepersonen bin ich nach §8a SGB VIII dazu verpflichtet eine Kindeswohlgefährdung zu melden. Sollte es vorkommen, dass ich den Eindruck gewinne, dass sich ein Kind häufig ungewöhnlich verschüchtert oder verängstigt oder ähnlich verhält und es sein könnte, dass es ihm in welcher Weise auch immer nicht gut ergeht, dann werde ich Sie zunächst in einer ruhigen Situation unter vier Augen darauf ansprechen. Vielleicht gab es ein beängstigendes Ereignis oder eine Situation, über die man sich Austauschen sollte oder etwaige andere Gründe. Möglicherweise ist dann alles schon wieder besser. Sollte es sich aber im weiteren Verlauf der Betreuung herausstellen, dass sich dahinter etwas anderes verbergen könnte, so würde ich mich an die „frühen Hilfen“ und den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wenden und mich zu dieser spezifischen Situation, diesem Verhalten, beraten zu lassen und mich ggf. bei Bestätigung des Verdachts an den zuständigen Bezirkssozialarbeiter wenden. Vorher würde ich Sie jedoch nochmal darauf hinweisen, dass ich hierzu verpflichtet bin. Ein solches Vorgehen würde in keinem Fall vorschnell geschehen und kann hoffentlich immer schon vorher durch Gespräche mit Ihnen als Eltern vermieden werden.