Die Aufgabe einer Tagespflegeperson ist nach § 22 Abs. 2 SGB VIII
(1) die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
(2) die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
(3) den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Weiterhin heißt es in § 22 Abs. 3 SGB VIII
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwick lung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
Diese Aufgaben möchte ich natürlich im Rahmen meiner Möglichkeiten erfüllen und werde auch dafür regelmäßig Fortbildungen besuchen um diesen Rahmen stetig zu erweitern. Im Nachfolgenden möchte ich nun näher darauf eingehen, wie ich diesen Aufgaben nachkommen möchte.
Steffi Willenberg
Thiedebacher Weg 23
38124 Braunschweig
Mobil: 0177 53 45 894
E-Mail: tagespflege@baerschaf.de